Die Regierungsfraktionen haben im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten im Bundestag eingebracht. Er ist gleichlautend mit dem Entwurf der Bundesregierung, der, nachdem der Bundesrat beschlossen hat, keine Stellungnahme abzugeben, jetzt ebenfalls im Bundesrat zur Beratung ansteht.
Der Nationale Normenkontrollrat hat zum Regierungsentwurf eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben. Die Vorlage entspräche nicht den Anforderungen an einen Gesetzentwurf gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. So fehle eine Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft völlig. Anders als das Bundesjustizministerium sieht der Nationale Normenkontrollrat diesen als schätzbar an: So könnten Kosten in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro auf die Wirtschaft zukommen. Auch der Verzicht auf eine Evaluierung des Gesetzes sei nicht nachvollziehbar.
Weiterführende Links:
- Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (BT-Drucks. 18/5171)
- Entwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (BT-Drucks. 18/5171, inkl., Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates)
- Presseerklärung der BRAK vom 19. Mai 2015