Die Vollmachtsdatenbank kommt auch für Rechtsanwälte
Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung grundlegend zu erleichtern, hat Anfang des Jahres die Finanzverwaltung die sogenannte „vorausgefüllte Steuererklärung“ eingeführt. In ihr werden dem Steuerpflichtigen die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Steuerdaten bereitgestellt (u.a. Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung).