PKH- und BerH-Formulare
Das Bundesjustizministerium hat in Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfegesetzes die entsprechenden Formularverordnungen neu gefasst. Zu den Referentenentwürfen hatte die BRAK eine Stellungnahme vorgelegt. Es falle auf, dass sowohl das geplante PKH-Formular als auch das Hinweisblatt mit jeweils jetzt fünf Seiten deutlich umfangreicher als das bisherige Formular sei, heißt es in der Stellungnahme. Es stehe zu befürchten, dass die Antragsteller schon allein aufgrund des Umfangs des Formulars sowie des Hinweisblattes letzteres nicht mehr vollständig lesen und sich darüber hinaus sofort an ihre Rechtanwälte wenden, die dann mit dem Mandanten zusammen das Formular ausfüllen (müssen).