Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG und Muster einer Risikoanalyse gemäß § 5 GwG

Die 7. Auflage und alle bisher veröffentlichten früheren Versionen der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer Hamm zum GwG finden Sie hier.

Die Muster einer kanzleiweiten und einer individuellen Risikoanalyse gemäß § 5 GwG finden Sie hier.

Die Rechtsanwaltskammern üben nunmehr nach § 51 GwG eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Dies ist die für die Anwaltschaft wichtigste Änderung, die mit dem am 26.6.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl. 2017 I 1822) einhergeht. Bislang übten die Kammern die Geldwäscheaufsicht auf Beschwerden hin oder bei Kenntnis von entsprechenden Anhaltspunkten aus.

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