Um in dem Kanzleibetrieb die mandatsbezogenen Sorgfaltspflichten als auch die dazugehörigen Aufzeichnungspflichten nach dem GwG stets entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden Musterformulare zur Verfügung gestellt.

Verpflichtete Rechtsanwälte haben angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) und d) GwG zu schaffen sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 8 Abs. 1, 2 GwG zu erfüllen. Die anliegenden Muster-Dokumentationsbögen dienen als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflichten nach dem GwG.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Muster-Dokumentationsbögen ein Service der Rechtsanwaltskammer sind. Es soll eine möglich allgemeinverständliche Hilfestellung darstellen und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Rechtsanwalt, der Tätigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG durchführt, bleibt zur eigenständigen Prüfung und Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen aus dem GwG im Einzelfall verpflichtet.

Nachstehend finden Sie die Muster-Dokumentationsbögen zur Prüfung der Anwendbarkeit des GwG (Dokumentationsbogen A), zur Identifizierung von anwesenden und abwesenden natürlichen Personen (Dokumentationsbogen B.1 und B.2), zur Identifizierung von juristischen Personen und Personengesellschaften (Dokumentationsbogen C) und zur Risikobewertung und Dokumentation der Ergebnisse und zur Angemessenheit der auf Grundlage dieser Ergebnisse ergriffenen Maßnahmen (Dokumentationsbogen D). Durch die Verwendung des Dokumentationsbogens A zur Prüfung der Anwendbarkeit des GwG kann vor jeder Mandatsannahme ermittelt werden, ob durch das Mandat überhaupt Verpflichtungen nach dem GwG ausgelöst werden. Nur wenn dies der Fall ist, kommen die Dokumentationsbögen B.1, B. 2 und C zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen zum Einsatz, die durch die verschiedenen Thematiken führen, die entsprechend des GwG zu beachten sind. Schließlich wird im Dokumentationsbogen D eine Risikobewertung und die Dokumentation der Ergebnisse vorgenommen, der auch die Angemessenheit der auf Grundlage der dokumentierten Ergebnisse ergriffenen Maßnahmen aufzeichnet.


Muster_Dokumentationsbogen A zur Prüfung der Anwendbarkeit des GwG

Muster_Dokumentationsbogen B.1 zur Identifizierung von anwesenden natürlichen Personen

Muster_Dokumentationsbogen B.2 zur Identifizierung von abwesenden natürlichen Personen

Muster_Dokumentationsbogen C zur Identifizierung von juristischen Personen und Personengesellschaften

Muster_Dokumentationsbogen D zur Risikobewertung und Dokumentation der Ergebnisse und zur Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen