Als Aufsichtsbehörde für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichteten Rechtsanwälte hat die Rechtsanwaltskammer Hamm ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen und tatsächlichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften eingerichtet. Alle Hinweise zu den gesetzlichen Voraussetzungen des Hinweisgebersystems finden Sie in § 53 GwG. Dort ist insbesondere geregelt, dass Hinweise auch anonym abgegeben werden können.
1. Erstkontakt
Hinweis auf Verstöße gegen Geldwäschevorschriften können Sie bei der Rechtsanwaltskammer Hamm per Telefon, E-Mail oder Brief bekanntgeben. Soweit Sie einen Hinweis anonym abgeben möchten, müssen Sie Ihren Namen nicht nennen.
2. Kontaktaufnahme per E-Mail
Unter
Über ein anonymes Mailkonto können Sie Ihren richtigen Namen verbergen. Allerdings sind Sie auch in diesem Fall theoretisch z. B. über IP-Adressen identifizierbar. Ähnliches gilt bei verschlüsselten E-Mails. In diesem Fall ist allerdings der Nachrichteninhalt vor fremdem Zugriff geschützt.
3. Postalische Hinweise
Per Brief können Sie ebenfalls Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz bei der Rechtsanwaltskammer Hamm anzeigen. Die Anschrift lautet: Rechtsanwaltskammer Hamm, Abteilung VIII – Geldwäsche, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Wenn Sie bei einer postalischen Kontaktaufnahme Ihren Namen nicht nennen und die Post nicht an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort aufgeben, ist Ihre Identität relativ sicher geschützt.
4. Hinweise per Telefon
Selbstverständlich können Sie auch Hinweise telefonisch abgeben. Die Telefonnummer der Rechtsanwaltskammer Hamm lautet: 02381/985000. Über diese Nummer erreichen Sie die Zentrale, die Sie mit einem zuständigen Mitarbeiter verbindet. Auch bei der telefonischen Kontaktaufnahme brauchen Sie Ihren Namen nicht zu nennen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anruf zurückverfolgt werden kann.