Die Bundesnotarkammer hat die BRAK darüber informiert, dass bisher nur ca. 56 % der Inhaberinnen und Inhaber einer Signaturkarte einen Fernsignaturantrag gestellt haben. Damit ist festzustellen, dass die Anzahl der Fernsignaturanträge weit hinter der bisherigen Zahl der Signaturkarten zurückbleibt.

Mit einem beA-Newsletter hat die BRAK erneut wichtige Informationen zur Beantragung der Fernsignatur gegeben und alternativ auf die Möglichkeit der Nutzung von kartengebundenen Signaturverfahren anderer Hersteller aufmerksam gemacht. Dabei weist die BRAK darauf hin, dass es selbstverständlich auch weiterhin möglich ist, den sicheren Übermittlungsweg zur wirksamen Einreichung von elektronischen Dokumenten zu nutzen. Dafür ist keine qualifizierte elektronische Signatur, sondern nur die höchstpersönliche Anmeldung und Versendung des elektronischen Dokuments erforderlich.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Informationen:

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Fernsignatur befindet sich unter dem folgenden Link:

https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/bea-kartentausch/fernsignatur-im-zuge-bea-kartentausch


Alle Informationen der Bundesnotarkammer zum Thema Kartentausch finden Sie unter folgendem Link:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

Insbesondere weist die Zertifizierungsstelle darauf hin, dass für die Erstellung eines Fernsignaturzertifikats ein aktuelles Ausweisdokument erforderlich ist. Falls Nutzerinnen und Nutzer seit Ausstellung des letzten Zertifikats einen Personalausweis erhalten haben, können sie diesen über die eID-Funktionalität ihres Ausweises auslesen lassen. Es ist dann keine Zusendung einer Ausweiskopie an die Zertifizierungsstelle notwendig und der Antrag kann schneller bearbeitet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

 


Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen