Zum Beginn der 21. Legislaturperiode hat die BRAK Kernforderungen an den Deutschen Bundestag formuliert. Diese adressieren unter anderem die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs.
Im Einzelnen fordert die BRAK:
- Resilienz der Anwaltschaft: verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit.
- Fremdbesitzverbot: Erhalt des Mandantenschutzes durch Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte.
- Mandatsgeheimnis: keine Aufweichung durch Behördenbefugnisse.
- Dokumentation von Strafprozessen: Schutz der Beschuldigtenrechte.
- Pakt für den Rechtsstaat: Einbeziehung der Anwaltschaft.
- Digitalpakt für die Justiz: technische und personelle Modernisierung.
- Elektronischer Rechtsverkehr: Stärkung der Anwaltschaft und Aufhebung des beA-Verbots für die Finanzverwaltung.
- Anwaltsvergütung: regelmäßige Anpassung zur Sicherung der Kanzleien.
- Insolvenzverwaltung: keine separate Kammer erforderlich.
- Gesetzgebung: frühzeitige Einbindung der Anwaltschaft für mehr Transparenz.
Weiterführender Link:
Kernforderungen der BRAK