Am 21.10.2019 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen die Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse haben die Verpflichteten nach dem GwG gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse zukünftig zu berücksichtigen. Die Nationale Risikoanalyse ist unter dem folgenden Link veröffentlicht:

www.nationale-risikoanalyse.de

 

Als Aufsichtsbehörde für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichteten Rechtsanwälte hat die Rechtsanwaltskammer Hamm ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen und tatsächlichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften eingerichtet. Alle Hinweise zu den gesetzlichen Voraussetzungen des Hinweisgebersystems finden Sie in § 53 GwG. Dort ist insbesondere geregelt, dass Hinweise auch anonym abgegeben werden können.

Die Rechtsanwaltskammern üben nunmehr nach § 51 GwG eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Dies ist die für die Anwaltschaft wichtigste Änderung, die mit dem am 26.6.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl. 2017 I 1822) einhergeht. Bislang übten die Kammern die Geldwäscheaufsicht auf Beschwerden hin oder bei Kenntnis von entsprechenden Anhaltspunkten aus.

Die Notwendigkeit der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger neben einer Erwerbstätigkeit nimmt in der heutigen Zeit immer mehr zu. Neben der Kindesbetreuung stellt sie daher eine große Herausforderung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Wir haben deshalb für Sie einige Seiten herausgesucht, die bei der Vereinbarkeit von Pflege und Berufsleben eine Orientierung bieten können.

 

Familienbewusstsein lohnt sich auch für Arbeitgeber. Dies zeigt unter anderem die Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik. So steigen in familienbewussten Unternehmen beispielsweise die Mitarbeitermotivation und die Mitarbeiterproduktivität. Gleichzeitig sinken die Fehlzeitenquote, die Krankheitsquote sowie die Stellennachbesetzungsdauer. Es sprechen mithin gute Gründe dafür, Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat diesbezüglich einen Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung herausgegeben , der Anregungen in Bezug auf verschiedene betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsmodelle bieten soll.

Für berufstätige Eltern ist die Sicherstellung der Kinderbetreuung meist die größte Herausforderung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Trotz intensiven Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten fehlt es oft an den nachgefragten Plätzen. Vielfach bietet das öffentliche Angebot aber auch nicht die benötigten Betreuungszeiten und die gewünschte Qualität. Insbesondere bei krankheitsbedingtem Ausfall der vorhandenen Betreuungsmöglichkeit gestaltet sich die Suche nach einem kurzfristigen Ersatz oftmals als problematisch. Wir haben daher einige Internetseiten für Sie zusammengestellt, die eine Hilfestellung bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung geben sollen.

  • Auf den Internetseiten des Jugendamtes Ihrer Stadt werden freie Kinderbetreuungsplätze veröffentlicht. Weiterhin bieten die Jugendämter Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Betreuungsplatz für Ihr Kind und informieren Sie über die finanziellen Aspekte der Kinderbetreuung.
  • Für alle Familien in der Region Essen vermittelt der Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW e.V Kinderbetreuungen. Ferner bietet der Verband eine Vermittlung von Notmüttern an, um auch im Rahmen von kurzfristig auftretenden Belastungssituationen die Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
  • Der Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. Deutschland bietet bundesweit diverse Familienhilfen wie beispielsweise die Vermittlung von Tagesmüttern an.
  • Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Schulkindern hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Dossier herausgebracht, das u.a. das Spektrum bestehender Betreuungsangebote vorstellt.
  • Weiterführende Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Weitere Infos:

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/familie-und-beruf/kinderbetreuung 

Landesjugendamtes Westfalen

Der Staat unterstützt Familien finanziell. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Leistungen:

Kindergeld

Der Anspruch auf ein einkommensunabhängiges Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn sich Ihr Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als ausbildungs- bzw. arbeitssuchend gemeldet ist, bleibt der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Seit dem 01. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhalten Sie 210 Euro und ab dem vierten Kind gibt es 235 Euro. Zum 01.Januar 2021 erhöht sich das Kindergeld um 15 Euro. Statt des Kindergeldes können Eltern für Ihre Kinder Freibeträge bei der Einkommenssteuer erhalten. Die Prüfung, ob die Freibeträge oder das Kindergeld für die Eltern günstiger sind, erfolgt jedoch automatisch vom Finanzamt und muss nicht beantragt werden. Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie auf der Website der Arbeitsagentur oder in diesem Merkblatt.

 

Zwischen den Herausforderungen von Beruf und Familie einen angemessenen Ausgleich zu schaffen, ist niemals wirklich einfach. Deshalb haben wir rund um das Thema Beruf und Familie Informationen zusammengestellt, die selbstständigen und abhängig beschäftigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Unterstützung für die tägliche Organisation und Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen sollen. Weiterhin richten sich diese Informationen auch an Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter im Hinblick auf ihre familiären Verpflichtungen unterstützen wollen.

 

  1. Finanzielle Leistungen im Rahmen der Kinderbetreuung
  2. Kinderbetreuung und Notfallbetreuung
  3. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
  4. Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  5. Weiterführende Links

Unseren Kammermitgliedern stellen wir auf Anforderung einen Anwaltsausweis aus.

Mit ihm lassen sich nicht selten zeitintensive Kontrollen in den Sicherheitsschleusen der Gerichte vermeiden.

Der neue, bundeseinheitliche Rechtsanwaltsanwaltsausweis ist im praktischen Scheckkartenformat gestaltet. Er ist zugleich auch internationaler Rechtsanwaltsausweis des Conseil des Barreaux de l'Union Européenne (CCBE).

Zur Anforderung genügt eine kurze Mitteilung an die Geschäftsstelle. Kammermitgliedern übersenden wir dann ein Original-Antragsformular, das ausgefüllt und zusammen mit einem Passfoto und der Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zurück zu senden ist.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines bundeseinheitlichen Mitgliedsausweises der Rechtsanwaltskammer Hamm wird nach § 1 der Gebührenordnung für die Ausstellung eines bundeseinheitlichen/europäischen Rechtsanwaltsausweises der Rechtsanwaltskammer Hamm eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben. Die Gebühr ist mit Einreichung des Antrags zu zahlen.

Zuletzt noch eine Bitte:

Den Anwaltsausweis lassen wir außer Haus herstellen. Um die Stückkosten gering halten zu können, sind wir gezwungen, eingehende Anträge einige Zeit zu sammeln. Im ungünstigsten Fall kann es daher rund sechs Wochen dauern, bis wir Ihnen Ihren Ausweis übersenden können. Bitte haben Sie in einem solchen Fall etwas Geduld. Würden wir anders verfahren, müssten wir erhöhte Kosten weitergeben.

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