Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Geldwäschebekämpfung neu organisieren. Eine neue Bundesbehörde soll unter anderem die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor koordinieren, zu dem auch die Anwaltschaft zählt.
Als Reaktion auf den Ende August veröffentlichten Länderbericht 2022 der Financial Action Task Force (FATF) will der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland neu organisieren. Nach dem von ihm am 24.8.2022 vorgestellten Eckpunktepapier soll eine neue zentrale Bundesbehörde aufgebaut werden. Diese soll auf drei Säulen ruhen: einem neu zu schaffenden Bundesfinanzkriminalamt mit eigenständigen Fahndungsbereich und eigenen Ermittlungsbefugnissen, der bereits bestehenden und dort zu integrierenden Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie einer neuen Zentralstelle für die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor, die Länderzuständigkeiten koordinieren und Standards definieren soll.
In seiner Rede zur Vorstellung des Eckpunktepapiers betonte der Finanzminister, dass die Pläne schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. Zudem sprach er davon, dass auch die Durchsetzung von Sanktionen im Geldwäschebereich ebenfalls bei der neuen Bundesbehörde angesiedelt werden soll. Übergangsweise könne die Zollverwaltung diese Aufgabe wahrnehmen.
Die Geldwäscheaufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte obliegt den regionalen Rechtsanwaltskammern. Sie unterliegen der Rechtsaufsicht der Landesjustizministerien. Die Einführung einer koordinierenden Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor, so wie sie in dem Eckpunktepapier vorgesehen ist, würde mit umfassenden Aufsichtsbefugnissen der neuen Bundesbehörde über den Nichtfinanzsektor einhergehen, die über die Rechtsaufsicht der Landesjustizministerien über die Rechtsanwaltskammern hinausgehen. Eine wie auch immer geartete Fachaufsicht im Bereich Geldwäsche über die Kammern liefe der Struktur der anwaltlichen Selbstverwaltung zuwider. Die BRAK hat derartige Pläne bereits im Zusammenhang mit entsprechenden Plänen auf europäischer Ebene entschieden abgelehnt.
Die FATF bescheinigt Deutschland in ihrem am 25.8.2022 veröffentlichten Länderbericht erhebliche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, selbst wenn sich im Vergleich zu dem Bericht aus dem Jahr 2010 schon positive Entwicklungen gezeigt hätten. Den Grund für die Defizite sieht die FATF vor allem in der kleinteiligen Aufsichtsstruktur mit vielen Zuständigkeitsüberschneidungen. Insbesondere sei die Aufsicht im Nichtfinanzsektor auf über 300 Behörden verteilt. Die FATF empfiehlt eine personelle wie technische Aufrüstung bei der Aufsicht des Nichtfinanzsektors und eine zentrale Aufsicht in Deutschland.
Die Geldwäscheaufsicht der regionalen Rechtsanwaltskammern wird in einem gesonderten Kapitel thematisiert. Anerkannt wird, dass die Kammern die Aufsicht erst seit 2017 innehaben und dass sie, etwa durch Schulungen und durch Auslegungs- und Anwendungshinweise, an der Sensibilisierung der Berufsträger arbeiten. Die FATF kritisiert unter anderem, dass aus der Anwaltschaft trotz der Bemühungen der Kammern nur äußerst wenige Verdachtsmeldungen erfolgen und dass die Kammern zu selten Sanktionen verhängen. An mehreren Stellen wird in dem Bericht das Berufsgeheimnis in Zusammenhang mit der geringen Zahl von Verdachtsmeldungen gebracht. Gesprochen wird dabei von „Verwirrung“ im Umgang und Umfang der Verschwiegenheitspflicht und „Behinderung“ von Verdachtsmeldungen. Die BRAK hat mehrfach darauf hingewiesen, dass nur wenige Anwältinnen und Anwälte überhaupt zu Verdachtsmeldungen nach dem GwG verpflichtet sind, und hat sich gegen eine Aushöhlung des Berufsgeheimnisses zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung gewandt.
Weiterführende Links:
- Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Finanzen
- Paul, BRAK-Magazin 5/2021, 3
- Presseerklärung Nr. 13/2021 v. 15.10.2021
- Stellungnahme Nr. 50/2021 (zum EU-Geldwäschepaket)
- FATF Länderbericht Deutschland
- Pressemitteilung der BaFin vom 25.8.2022
- Informationen zur FATF
- Informationen der BRAK zur Geldwäscheprävention