Im Interview erläutert BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul, was sie von dem Vorwurf hält, Anwältinnen und Anwälte würden es Geldwäschern leicht machen, und was die deutsche Anwaltschaft in Sachen Geldwäscheprävention tut.
BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul erläutert im Interview, was hinter dem Image Deutschlands als „Geldwäscheparadies“ steckt und wie das Geldwäschegesetz (GwG) u.a. mit Hilfe von Verdachtsmeldepflichten, denen auch die Anwaltschaft unterliegt, dagegen angeht. Paul räumt auch mit dem Vorwurf auf, die Meldezahlen aus der Anwaltschaft seien zu gering. Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten nur ein oder zweimal im Jahr in Fällen mit erhöhtem Geldwäscherisiko, bei denen die Kataloggeschäfte des § 2 I Nr. 10 GwG einschlägig sind. Daraus könne denknotwendig keine Meldeflut folgen. Die Kritik an der Anwaltschaft weist Paul daher entschieden zurück.
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