Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kommt zum 1.1.2022. Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, mit dem dieser neue Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) eingeführt wird, wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es tritt in wesentlichen Teilen zum 1.1.2022 in Kraft – und damit zeitgleich mit der aktiven Nutzungspflicht des ERV für die Anwaltschaft.

Neben dem rechtlichen Rahmen für das eBO (§§ 10–12 ERVV) bringt das Gesetz einige Klarstellungen, u.a. in § 130a ZPO hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Formerfordernisse der ERVV. Zudem enthält es Änderungen im Zustellungsrecht und sieht in § 173 ZPO erstmals eine Regelung für den elektronischen Postausgang vor. Das eBO ist – wie auch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – als sicherer Übermittlungsweg i.S.v. § 130a III, IV ZPO ausgestaltet, kann also zur Wahrung der prozessualen Schriftform genutzt werden. Für bestimmte professionelle Nutzergruppen gilt ab dem 1.1.2026 eine aktive Nutzungspflicht. Hierzu zählen z.B. Gewerkschaften und prozessvertretende Arbeitgeber- und Sozialverbände.

Derzeit erarbeitet das Bundesjustizministerium zudem eine neue Bekanntmachung zu § 5 ERVV (ERVB 2022). Die ERVB 2022 beruht auf der mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs geänderten ERVV. Sie soll vor allem die bislang im Detail umstrittenen Folgen einer Nichteinhaltung der Formerfordernisse nach der ERVV und den flankierenden früheren Fassungen der ERVB klar regeln und so Rechtssicherheit schaffen. Daneben enthält der Entwurf der ERVB 2022 Vorgaben zu den nutzbaren Dateiformaten, den Mengengerüsten sowie eingebetteten Schriftarten; zudem sind Regelungen zur Bezeichnung und Nummerierung von Dokumenten vorgesehen. Die BRAK wird sich eingehend mit dem Entwurf befassen.

Mit Blick auf die zum 1.1.2022 eintretende aktive Nutzungspflicht sei darauf hingewiesen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das beA bislang noch nicht in ihrer täglichen Praxis nutzen, die verbleibende Zeit nutzen sollten, um sich vorzubereiten und die Abläufe in ihren Kanzleien anzupassen. Eine Hilfestellung hierzu findet sich u.a. im aktuellen BRAK-Magazin.

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