Das Bundesjustizministerium hat Ende September den Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, zur Änderung des Verbrauchsgüterkaufrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung an die Verbände zur Stellungnahme übersandt.

Mit dem geplanten Gesetz sollen im Wesentlichen die §§ 312 ff. BGB (Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen) sowie die §§ 355 ff. BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) neu gefasst werden.

Ferner erfolgt eine Änderung des § 443 BGB (Garantie) und in Umsetzung der Richtlinie zur Lieferung und zum Gefahrübergang sowie der EuGH-Entscheidung vom 16.06.2011 zur Nacherfüllung beim Verbrauchsgüterkauf werden die §§ 474 ff. BGB (Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf) angepasst. Zudem werden die Regelungen im EGBGB zu den Informationspflichten sowie die das Widerrufsrecht betreffenden Muster im EGBGB geändert.

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