Mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren, für das das Bundesjustizministerium jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt hat, sollen die europäischen Richtlinien über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren umgesetzt werden.
Für Deutschland besteht Handlungsbedarf nur in wenigen Teilbereichen, weil das deutsche Verfahrensrecht beschuldigten Personen bereits jetzt zahlreiche Informations- und Teilhaberechte gewährt, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Der Entwurf konzentriert sich daher, neben punktuellen Änderungen der Strafprozessordnung, auf eine Neufassung des § 187 GVG (Heranziehung eines Dolmetschers und schriftliche Übersetzungen).
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