Der Bundesrat hat zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts eine Stellungnahme abgegeben. Die Länderkammer spricht sich darin dafür aus, den Ländern einen deutlich höheren Ausgleich für die ihnen in den letzten Jahren entstandenen Mehrkosten zuzusprechen.
Unter anderem wird dazu eine deutliche Anhebung der Wertgebühren nach § 34 GKG sowie eine Anhebung der Gebührensätze in der Berufungs- und Beschwerdeinstanz gefordert. Außerdem schlägt der Bundesrat eine Anhebung des Auffangstreitwertes vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeiten von 5.000 auf 6.000 Euro vor, lehnt jedoch die im Regierungsentwurf vorgesehene Anhebung des Verfahrenswertes in Ehesachen von 2.000 auf 3.000 Euro ab.
Anders als noch in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse enthält die Stellungnahme nun einen Passus, in dem der Bundesrat ausdrücklich die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Anpassung der Vergütung für die Rechtsanwälte an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre einräumt.
Die Ausschüsse von BRAK und DAV erarbeiten derzeit eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme des Bundesrates vom 12.10.2012 (BR-Drucks. 517/12(B))
- Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) - Gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV (August 2012)
- Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV (März 2012)