Führungswechsel an der Spitze des Vorstands der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: Der Münsteraner Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels wurde am 07.11.2012 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer zum neuen Präsidenten gewählt. 

Dr. Ulrich Wessels, Jahrgang 1959, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Familienrecht, war schon bislang in den beruflichen Gremien der Anwaltschaft umfangreich engagiert. Er gehört dem Kammervorstand seit 1994 an und ist als Schatzmeister seit 2001 Mitglied des Präsidiums. Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Verwaltungsrecht der Rechtsanwaltskammer und gehört zudem den Vorständen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. und der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e. V. an.

Rechtsanwalt Dr. Wessels folgt im Präsidentenamt Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Dieter Finzel aus Hamm, der dem Kammervorstand seit 1987 angehörte und als Präsident 16 Jahre lang vorstand. Während seiner Präsidentschaft erfuhren das anwaltliche Berufsrecht und das anwaltliche Selbstverständnis grundlegende Veränderungen. Dr. Finzel hat diese Entwicklung als profunder Kenner des anwaltlichen Berufsrechts sowie engagierter und inhaltlich überzeugender Verfechter eines modernen, wie wertbewussten anwaltlichen Berufsbildes nicht nur begleitet, sondern geprägt. Unter seiner Präsidentschaft haben die über 13.500 Mitglieder die Rechtsanwaltskammer neben den ihr übertragenen berufsrechtlichen Aufgaben als dienstleistungsorientierte und kompetente Institution für ihre beruflichen Belange erfahren. In Würdigung seiner herausragenden Verdienste hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Dr. Finzel einstimmig zum Ehrenpräsidenten ernannt.

Die Anwaltschaft ist und bleibt ein wesentlicher Garant unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Deshalb ist es ein besonderes Anliegen des Kammervorstandes und seines Präsidenten, an der verantwortungsbewussten Weiterentwicklung und Stärkung der Anwaltschaft im komplexen Geflecht der Rechtsberatung mitzuwirken. Hierzu bedarf es auch der Beachtung berufsethischer Grundsätze, die Maßstab der Berufsausübung sein müssen.