Zwangsvollstreckung – neues Recht ab 2013
Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Das Seminar behandelt die durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ am 01.01.2013 in Kraft tretenden Neuregelungen. Informieren Sie sich schon jetzt über die wichtigsten Änderungen, damit Sie diese rechtzeitig in Ihrer praktischen Tätigkeit berücksichtigen können. Dozent ist Dipl.-Rechtspfleger Bernhard Gutschmidt, Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege Bad Münstereifel.
Die Themen im Einzelnen:
· Zielsetzung des Gesetzgebers
· Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
· Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
· Gütliche Erledigung, Vollstreckungsaufschub
· Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
· Vermögensauskunft
· Erneute Vermögensauskunft
· Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
· Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
· Erzwingungshaft
· Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
· Zentrales Schuldnerverzeichnis
· Weitere Neuregelungen
· Übergangsvorschriften
Daneben bietet das Seminar auch Raum für Diskussionen, die Erörterung von Problemfällen der Teilnehmer/-innen und die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen.
Die Teilnehmergebühr beträgt 60,00 €. Termin: 17.01.2013, 9:30 - 16:00 Uhr. Zur Anmeldung gelangen Sie hier: