Am 29.08.2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem eine lineare und strukturelle Anpassung der Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor.
Im Rahmen der strukturellen Anpassung soll es dabei eine neue Zusatzgebühr zum Ausgleich des durch besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwandes geben. Die Zusatzgebühr in Höhe von 0,3 entsteht für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 %. Damit kommt der Regierungsentwurf der Forderung von BRAK und DAV, eine zusätzliche Terminsgebühr bzw. eine Erhöhung der Terminsgebühr für Beweisaufnahmetermine vorzusehen, jedenfalls im Ansatz nach.
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein die Anpassung der anwaltlichen Vergütung grundsätzlich begrüßt. Kritik üben die beiden Organisationen aber daran, dass die vorgesehenen Änderungen der Wertstufen der Gebührentabelle teilweise zu einer Absenkung der Gebühren führen.
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