Die BRAK hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erneut Stellung genommen. Darin wird angeregt, eine Deckelung der Jahreshöchstleistung des Versicherers in die Regelung zur erhöhten Berufshaftpflichtversicherung der Partnerschaft mit aufzunehmen. Ferner spricht sie sich dafür aus, eine einheitliche Regelung für den Umfang des notwendigen Versicherungsschutzes interprofessioneller Partnerschaften zu finden.
Anders als der Referentenentwurf sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mehr die Möglichkeit vor, die Haftung nicht nur für leichte und einfache Fahrlässigkeit, sondern auch für grobe Fahrlässigkeit durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzen zu können. Die Berufsrechte der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater lassen dies jedoch zu. Da ein Grund für eine diesbezügliche Differenzierung zwischen diesen Berufen und den Rechtsanwälten nicht erkennbar ist, sollte nach dem Willen der BRAK eine entsprechende Anpassung der BRAO erfolgen.
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