Neuer § 7 BORA kann am 01.03. 2006 in Kraft treten Mit Bescheid vom 26.05.2005 hatte das BMJ den von der Satzungsversammlung beschlossenen Abs. 3 des neuen § 7 BORA aufgehoben (vgl. KammerInfo 14/2005). Die Satzungs-versammlung erklärte sich nun in ihrer Sitzung am 07.11.2005 mit dem Regelungsgehalt der verbleibenden Norm einverstanden und bat den Vorsitzenden, den neuen § 7 BORA inso-weit zu verkünden. Da die Vorschrift im kommenden Heft der BRAK-Mitteilungen (6/2005) veröffentlicht wird, kann diese Änderung zum 01.03.2006 in Kraft treten. Mit der Aufgabe der bisherigen dreistufigen Qualitätsstufenleiter (Interessenschwerpunkt/ Tätigkeitsschwerpunkt/ Fachanwaltschaft) sind Rechtsanwälte bei der Benennung von Teil-bereichen ihrer Berufstätigkeit nun nicht mehr allein an die früheren Begriffe gebunden, so-weit eine Verwechselung mit den Fachanwaltschaften ausgeschlossen ist. Die Regelung des neuen § 7 BORA finden Sie hier.