Lohn-/Umsatzsteuer-Anmeldung Die elektronische Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ist laut BMF ab Juni 2005 wieder zwingend vorgeschrieben, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai 2005 geltende Ausnahmeregelung des BMF (vgl. hierzu KammerInfo 9/2005 v. 04.05.2005) ist nicht verlängert und der entgegenstehende Erlass des Finanzministeriums NRW vom 06.04.2005 ist aufgehoben worden.