„Quick-freeze“-Verfahren des Bundesjustizministeriums

Die BRAK hat sich in einer Stellungnahme positiv zu dem vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen so genannten „Quick-freeze“-Verfahren ausgesprochen. Erneut wendet sich die Kammer in der Stellungnahme gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Eine zu Strafverfolgungszwecken einzurichtende, gesetzlich verpflichtende langfristige Bevorratung von Daten über das Kommunikationsverhalten der Bürger und Unternehmen und insbesondere auch der Anwaltschaft ohne einen begründeten Anlass mit der Möglichkeit unkontrollierter Rasterung durch die Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden beziehungsweise der Nachrichtendienste ist ein Fremdkörper in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dessen Einsatz auch nicht durch vermeintlich präventive oder repressive Informations- und Auswertungsbedürfnisse gerechtfertigt werden kann, heißt es in der Stellungnahme.

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