Mediationsrecht hat Bundestag und Bundesrat passiert

Der Vorschlag des Vermittlungsausschuss zum Mediationsgesetz hat Ende Juni den Bundestag und den Bundesrat passiert. Der Kompromissvorschlag sieht – wie auch schon das ursprünglich vom Bundestag einstimmig beschlossene Gesetz – die Einführung eines sogenannten Güterichtermodells vor. Künftig können danach Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht.

Auch die BRAK hatte sich für die Einführung des Güterichtermodells stark gemacht. Durch das Güterichtermodell werde „Rollenklarheit“ geschaffen, sagte der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung Michael Plassmann in einer früheren Pressemitteilung der BRAK. Er betonte gleichzeitig, dass gerade auch die deutschen Richter in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Etablierung konsensualer Verfahren wie der Mediation geleistet haben.

Das neue Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Weiterführende Links: