Zur freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

Mit einem der Berufung stattgebenden Urteil hat das OLG Bamberg in der vergangenen Woche einer Rechtsschutzversicherung verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird. Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des LG Bamberg vom November 2011 aufgehoben und einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben.
Die Bamberger Richter haben die Revision zum BGH zugelassen. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor.

OLG Bamberg v. 20.06.2012 - 3 U 236/11

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