BRAK und DAV haben zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
DAV und BRAK stehen dem grundsätzlichen Anliegen des Referentenentwurfs, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter zu gestalten und dem Anliegen der Länder, die Ausgaben für Prozesskosten- und Beratungshilfe auf Einsparmöglichkeiten zu untersuchen, positiv gegenüber. Einsparpotentiale dürfen jedoch nicht zu Lasten des rechtsuchenden bedürftigen Bürgers gehen. Der Gesetzentwurf weist richtig darauf hin, dass der Zugang zum Recht für alle Bürger unabhängig von Vermögen und Einkommen nicht beeinträchtigt werden darf.
Vor diesem Hintergrund sehen BRAK und DAV insbesondere die Vorschläge zur Änderung der Vorschriften zur Beiordnung von Rechtsanwälten in Scheidungssachen, die Nichtberücksichtigung des Vorliegens der Prozesskosten- und Beratungshilfevoraussetzungen bei den Kriterien für die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars sowie die vorgesehene Möglichkeit, eine pro-bono-Beratung statt Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, sehr kritisch.
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