Stellungnahme des Normenkontrollrates zur PartGmbB

Zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat der Normenkontrollrat eine Stellungnahme abgegeben. Aufgabe des Normenkontrollrates ist es unter anderem, bereits im Rahmen der Gesetzgebung den späteren Erfüllungsaufwand von geplanten Neuregelungen zu prüfen.

In Bezug auf die PartGmbB regt der Rat an, die zu erwartende Entwicklung der Versicherungsprämien in Gesprächen mit den Anwaltsorganisationen und dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft genauer zu eruieren. Es müsse ausgeschlossen werden, dass das von vielen herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaften geforderte Modell der PartGmbB aufgrund hoher Kosten von der Praxis nicht angenommen werde. Zudem fordert der Rat das Justizministerium auf, das Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf die damit entstehenden Kosten und die Verbreitung der PartGmbB in der Praxis zu evaluieren.

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