BMF-Schreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Im BMF-Schreiben v. 18.10.2005 (IV C 5 – S 2378 – 128/05) wird festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Dem Arbeitnehmer muss er einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung aushändigen oder diese elektronisch zur Verfügung stellen. Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2006 finden Sie hier.