Düsseldorfer Tabelle Die 4. Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im BGBl. 2005 I, 1055, verkündet. Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 01.07.2005. Weitere Informationen finden Sie in der BMJ-Pressemitteilung v. 20.04.2005. Die Düsseldorfer Tabelle wurde entsprechend geändert. Sie gilt in der geänderten Form ab 01.07.2005.