Neuregelung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen Nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 03.07.2003 BRAK-Mitt. 2003, 231, entschieden hatte, dass die Regelung des § 3 Abs. 2 BORA, die das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen ausdrücklich auch auf Dritte und den Fall des Kanzleiwechsels erstreckte, mit Art. 12 Abs. 1 GG unver-einbar ist, war die Satzungsversammlung aufgerufen, § 3 BORA zu überarbeiten.
Am 07.11.05 hat die Satzungsversammlung eine komplette Neufassung des Verbots wider-streitender Interessen nach § 3 BORA beschlossen. So kann nun in begründeten Ausnah-mefällen nach vorheriger schriftlicher Information die ausdrückliche Zustimmung der Man-danten eine Interessenkollision wegfallen lassen. Die Beschlüsse der 5. Sitzung der 3. Sat-zungsversammlung finden Sie hier. Mit dem In-Kraft-Treten, das von der Nichtbeanstandung durch das BMJ abhängt, ist ab Mitte 2006 zu rechnen.