Der Rechtsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 30.11.2011 einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Entwurfes für ein Mediationsgesetz zu empfehlen. Gleichzeitig schlug er zahlreiche Änderungen an dem von der Regierung eingebrachten Entwurf vor. So soll künftig die gerichtsinterne Meditation entfallen, stattdessen wird ein sogenanntes Güterichtermodell eingeführt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses sieht vor, dass Rechtsstreitigkeiten künftig ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden können, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht. Damit soll die richterliche Streitschlichtung klar von der Mediation abgegrenzt werden. So kann der Güterichter, anders als der Mediator, rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für den Konflikt vorschlagen.
Die BRAK begrüßte die geplante Neuregelung, insbesondere auch die vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Das Gesetz werde die richtigen Weichen stellen, um die Mediation in Deutschland nachhaltig zu fördern, sagte der Vorsitzende des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, Michael Plassmann, in einer entsprechenden Presseerklärung. Durch die Neuregelungen werde die Möglichkeit geschaffen, Konflikte möglichst frühzeitig – das heißt idealerweise vor einem möglicherweise langjährigen Gerichtsverfahren – durch Mediation zu lösen.
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