Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist Anfang Dezember verkündet worden (BGBl. I, 2302) und am 03.12.2011 in Kraft getreten. Die Neuregelung wurde von der Bundesregierung initiiert und ist eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Seit Jahren schon hat der Gerichtshof in Straßburg die Bundesrepublik gemahnt, einen wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf zu schaffen, mit dem Rechtsuchende gegen gravierende gerichtliche Verfahrensverzögerungen vorgehen können. Das neue Gesetz sieht für überlange Gerichtsverfahren einen Entschädigungsanspruch vor und versucht, dem Gedanken einer Prävention mit der Einführung einer „Verzögerungsrüge“ Rechnung zu tragen.
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