Bundestag beschließt Besetzungsreduktion bei Großen Strafkammern und Jugendkammern

In seiner Sitzung am 10.11.2011 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine zunächst provisorische Regelung, die insbesondere dem Richtermangel in den fünf neuen Bundesländern geschuldet war, dauerhaft verlängert.
Die BRAK hat zum Referentenentwurf des Gesetzes eine Stellungnahme vorgelegt. Darin kritisiert sie die vorgeschlagene Änderung des § 76 Abs. 2 GVG nachdrücklich. Nach Ansicht der BRAK wird die vorgeschlagene Regelung der Bedeutung der Besetzung der großen Strafkammer mit drei Berufsrichtern nicht gerecht und fasst die Voraussetzungen für eine Verhandlung mit nur zwei Richtern zu vage.
Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Bundestag auf Anregung des Rechtsausschusses einige Änderungen mitbeschlossen: So wird die Zuständigkeit des Schwurgerichtes um die Verbrechenstatbestände der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften mit Todesfolge und der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge erweitert werden. Weitere Änderungen betreffen das kürzlich verabschiedet Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Privatkläger sollen vom Entschädigungsanspruch nach diesem Gesetz ausgeschlossen werden, soweit sie nicht gleichzeitig Adhäsionskläger sind. Außerdem soll für derartige Entschädigungsklagen künftig das OLG, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde, zuständig sein.


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