Das Bundesjustizministerium hat am 21.11.2011 den Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht neben der linearen und strukturellen Anpassung der Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Ablösung der Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz sowie die Anhebung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und der Entschädigungen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Zeuginnen und Zeugen vor. Gleichzeitig sollen auch die Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren erhöht werden.
Im vergangenen Jahr hatten BRAK und DAV gemeinsam dem Bundesjustizministerium einen Katalog mit Vorschlägen zur Anpassung der anwaltlichen Vergütung übergeben.
Die BRAK wird zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eine Stellungnahme erarbeiten.
Weiterführende Links: