Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.10.2011 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Darin begrüßt der Bundesrat grundsätzlich den Regierungsentwurf. Dieser sieht im Wesentlichen vor, für Verbraucherverträge im elektronischen Rechtsverkehr in § 312g Abs. 3 BGB-E die sog. „Buttonlösung“ festzuschreiben. Diese verpflichtet den Unternehmer, die Bestellsituation so auszugestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung z.B. über das Anklicken einer Schaltfläche ausdrücklich bestätigt, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Ansonsten gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Erweiterung der Informationspflichten für Inkassodienstleister vor. Wie auch in dem vom Bundesrat beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung sollen Inkassodienstleister dazu verpflichtet werden, den Verbraucher in gewissem Umfang zu informieren, wenn der Verbraucher dem Bestand der Forderung aus einem im Internet geschlossenen Vertrag widersprochen hat. Über einen neuen § 43d BRAO sollen diese Pflichten auch auf Rechtsanwälte erstreckt werden. Gegen eine solche Forderung hatte sich die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur unerlaubten Telefonwerbung gewandt. Berufspflichten des Rechtsanwalts, die allein der Unterrichtung und Aufklärung der Gegenpartei dienen und ihn bei der Vertretung der Interessen seines Mandanten Einschränkungen unterwerfen, können das besondere gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant nachhaltig beeinträchtigen, heißt es dort.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme des Bundesrates
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Stellungnahme der BRAK zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung