Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 den Entwurf eines Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Die Neuregelungen sollen unter anderem die Richtlinie des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) umsetzen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen in § 38 EStG und § 226 AO, durch die der Fiskus gegenüber anderen Gläubigern deutlich besser gestellt werden sollte, sind nicht vom Bundestag beschlossen worden. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme die Vorschläge des Bundesrates ebenso kritisiert wie zahlreiche Wirtschafts- und Verwalterverbände. Der Fiskus sei ein wichtiger Gläubiger unter vielen anderen ebenso wichtigen Gläubigern, der keine besondere Schutzwürdigkeit für sich in Anspruch nehmen könne, heißt es in der Stellungnahme der BRAK. Er genieße im Übrigen bereits jetzt gegenüber privaten Gläubigern viele Vorteile, eine weitere Bevorteilung widerspreche dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung.
In einer weiteren Regelung wird klargestellt, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht steuerlich absetzbar sind. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des BFH. Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag wird dafür von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht.
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