Endglütige Version des Anwendungsschreibens E-Bilanz veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Ende September die endgültige Version des Anwendungsschreibens zur so genannten E-Bilanz veröffentlicht. Damit wird die grundsätzliche Verpflichtung bilanzierender Unternehmen eingeführt, Jahresabschlüsse elektronisch zu übermitteln.
Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Anwendungsschreibens das Konzept grundsätzlich kritisiert. Hauptkritikpunkte waren dabei insbesondere die große Regelungstiefe des Entwurfs, die u. a. die Abkehr vom Bilanz- und GuV-Begriff und von den Bilanzierungsgrundsätzen des HGB bedeutet, und die fehlenden Rechtsgrundlagen für die im Entwurf geplanten Regelungen. Dem Vorschlag der BRAK von der elektronischen Übertragungspflicht in solchen Fällen, in denen nur „einmalig“ bilanziert werden muss, Ausnahmen zuzulassen, fand keine Berücksichtigung.

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