Das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung, das der Bundestag im Juli beschlossen hatte, ist am 26.10.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Folgetag in Kraft getreten (BGBl. I 2011, 2082). Die Neuregelung führt gegen die bisher nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbare Zurückweisung der Berufung ein Rechtsmittel ein. Die BRAK hatte sich seit Einführung des unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses durch die ZPO-Reform gegen diese Regelung gewandt und forderte seit Jahren die Streichung des § 522 Abs. 2 ZPO.
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