Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Bundesregierung will es Berufstätigen erleichtern, pflegebedürftige Angehörige im häuslichen Umfeld zu betreuen und hat mit diesem Ziel im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/6000) eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine so genannte Familienpflegezeit vor: Berufstätige sollen ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf einen Mindestumfang von 15 Stunden reduzieren können, um Angehörige zu pflegen. Der Verdienstausfall soll teilweise über ein Darlehen ausgeglichen werden, dass der Arbeitgeber erhält, um Den Lohn aufzustocken. Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug nach der Familienpflegezeit eine gewisse Zeit Vollzeit zu einem reduzierten Einkommen arbeiten. Der Gesetzentwurf sieht daneben vor, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase nicht kündigen darf.

Im Bundestag hat am 20.09.2011 zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung stattgefunden. Die Sachverständigen waren sich hinsichtlich der Bewertung des Entwurfes uneins; insbesondere die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit bestehen soll, war strittig.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßt die BRAK die Intention des Gesetzes, die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Problematisch erscheint ihr jedoch der „Umweg“ der Erbringung von Sozialleistungen über die Arbeitsvertragsparteien. Dies gelte nicht nur wegen eines bürokratischen Mehraufwandes und der äußerst komplizierten Struktur der Förderungsmaßnahmen, so die Kammer. Das in § 9 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene absolute Kündigungsverbot werde im Ergebnis die tatsächliche Anwendung des Gesetzes möglicherweise leerlaufen lassen. Denn das Kündigungsverbot sei in seiner Reichweite undefiniert und solle für jede Kündigung gelten.

Weiterführende Links

Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (BT-Drucks. 17/6000)

Stellungnahme der BRAK Nr. 50/2011

Materialien zur Anhörung im Bundestag am 20.09.2011