Wenn Partner in Sozietäten in der Rechtsform einer Personengesellschaft (GbR, PartG) ein- oder austreten, ist das steuerlich ein äußerst relevanter Vorgang. Denn UmwStG und EStG sehen nicht für alle Fälle personeller Veränderungen in Sozietäten die Möglichkeit vor, diese steuerneutral unter Fortführung der Buchwerte durchzuführen.
In Rechtsprechung und Finanzverwaltung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine steuerneutrale Aufteilung einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter dann zu steuerlichen Buchwerten erfolgen kann, wenn die Wirtschaftsgüter weiter betrieblich genutzt werden und in Deutschland steuerverhaftet bleiben. Das BMF hat dazu diverse Realteilungserlasse veröffentlicht.
Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat eine Information zur Einführung in die komplexe Thematik unter dem Titel „Teilung von und Ausscheiden aus Rechtsanwaltssozietäten – Möglichkeiten nach dem Realteilungserlass des BMF vom 19.12.2018“ publiziert. Sie soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die künftig eine Teilung ihrer Sozietät vorhaben, als Orientierung dienen.
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