Insgesamt 1.051 ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren zum 1.1.2019 in Deutschland zugelassen. 702 von ihnen erhielten ihre Zulassung nach dem EuRAG, 349 nach § 206 BRAO. Das ist den soeben veröffentlichten Statistiken der BRAK zu Zulassungen nach EuRAG und § 206 BRAO zu entnehmen.
Die ausländischen Kolleginnen und Kollegen dürfen sich nach diesen Vorschriften unter der Berufsbezeichnung, die sie in ihrem Herkunftsstaat erworben haben, in Deutschland niederlassen.
Veröffentlicht wurde außerdem eine Übersicht über die Entwicklung der Niederlassungen ausländischer Kolleginnen und Kollegen nach EuRAG und § 206 BRAO im Jahresvergleich.
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