Grafitti Bekämpfungsgesetz Der Bundestag hat am 17.06.2005 ein Grafitti-Bekämpfungsgesetz beschlossen, mit dem die strafrechtlichen Sachbeschädigungsregelungen um einen neuen Tatbestand erweitert, wodurch die Verfolgung von Grafitti-Taten erleichtert werden soll. Lesen Sie hierzu auch die BMJ- Pressemitteilung v. 17.06.2005.