Reform des Maßregelvollzugs Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (BT-Drs. 16/1110 v. 31.03.2006) plant die Bundesregierung, einen besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern. Eine Maßregel der Besserung und Sicherung kann derzeit zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet werden, wobei sie grundsätzlich vor einer eventuell parallel verhängten Strafe zu vollziehen ist. Nach der geplanten Neuregelung soll eine Umkehr der Vollsteckungsreihenfolge möglich sein. Bei Tätern, die über einen Zeitraum von einem Jahr „ohne angemessenen Erfolg" im Maßregelvollzug behandelt wurden, soll die Freiheitsstrafe ganz oder teilweise vorgezogen werden können. Zudem sind u.a. Änderungen im Bereich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und für die Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Freiheitsstrafe geplant.