Am 25. und 26. Juni hat in Binz die Frühjahrskonferenz der Justizinisterinnen und Justizminister stattgefunden. Unter anderem wurde dabei auch über die Abschaffung des Verbotes von Bild- und Tonübertragungen aus Gerichtsverhandlungen diskutiert. Die Länderministerinnen und –minister weisen jedoch darauf hin, dass eine mögliche Erweiterung der Medienöffentlichkeit es erfordere, „dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten, ihrem Anspruch auf ein faires Verfahren und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in besonderer Weise Rechnung zu tragen“.
Weiterhin wurde darüber nachgedacht, die PKH-Freibeträge, die sich derzeit an den besonders erhöhten Regelsätzen der Stadt München orientieren, stärker zu regionalisieren. Eine Arbeitsgruppe soll die finanziellen Auswirkungen der derzeitigen Gesetzeslage ermitteln.
Außerdem fordern die Justizminister- und –ministerinnen eine stärkere Transparenz in der Entgeltstruktur in Betrieben als wichtige Voraussetzung zur Herstellung von Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Das Bundesjustiz- und –verbraucherministerium soll dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, in dem auch ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt werden soll.
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