Auch im vergangenen Jahr ist die Zahl der Fachanwaltstitel, die von den Rechtsanwaltskammern verliehen wurden, erneut gestiegen. Zum 01.01.2014 waren es 2.346 mehr als im Jahr zuvor. 40.026 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren damit berechtigt, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. 8.448 von ihnen besitzen zwei oder drei Fachanwaltstitel.

 

Die meisten Fachanwaltstitel wurden bisher im Arbeitsrecht verliehen (9.713), gefolgt vom Familienrecht (9.181). Den größten Zuwachs verzeichnete im Jahr 2013 die Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz (34,5 %).

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