Anfang April hat das Bundessozialgericht in mehreren Verfahren festgestellt, dass Syndikusanwälte keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht haben.
Die Hauptversammlung der BRAK hat in ihrer Frühjahrssitzung in Magdeburg den Inhalt der BSG-Urteile, soweit er bisher bekannt wurde, diskutiert. Das BRAK-Präsidium wurde gebeten, Gesetzesvorschläge zu entwerfen, die die Fortsetzung der bisherigen Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund sicherstellen. Dies soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden geschehen.
Zwischenzeitlich wurde beim Bundestag eine Petition eingebracht, in der gefordert wird, Syndikusanwälte auch weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien und dafür in der Bundesrechtsanwaltsordnung eine entsprechende Änderung beziehungsweise Klarstellung einzufügen.
Weiterführende Links:
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Anfang April hat das Bundessozialgericht in mehreren Verfahren festgestellt, dass Syndikusanwälte keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht haben.
Die Hauptversammlung der BRAK hat in ihrer Frühjahrssitzung in Magdeburg den Inhalt der BSG-Urteile, soweit er bisher bekannt wurde, diskutiert. Das BRAK-Präsidium wurde gebeten, Gesetzesvorschläge zu entwerfen, die die Fortsetzung der bisherigen Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund sicherstellen. Dies soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden geschehen.
Zwischenzeitlich wurde beim Bundestag eine Petition eingebracht, in der gefordert wird, Syndikusanwälte auch weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien und dafür in der Bundesrechtsanwaltsordnung eine entsprechende Änderung beziehungsweise Klarstellung einzufügen.
Weiterführende Links:
- - Terminbericht des BSG
- - Petition 52222