Die Präsidentin und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern haben auf ihrer diesjährigen Frühjahrshauptversammlung die Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. Die BRAK wurde mit dem Gesetz zum elektronischen Rechtsverkehr, das im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedet wurde, verpflichtet, für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einzurichten.

Gleichzeitig wurde eine Resolution verabschiedet, in der die Präsidentin und Präsidenten die Bundesregierung und die Landesregierungen auffordern, bis zur gesetzlich vorgesehenen Einführung des beA alle Maßnahmen zu treffen, um eine sichere digitale Infrastruktur zu schaffen.

Die BRAK hat jetzt ein förmliches Vergabeverfahren zur Beschaffung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs eingeleitet. Zum 01.01.2016 soll die Kommunikationsplattform nach der gesetzlichen Vorgabe nutzbar sein. Angesichts der zeitlichen wie technischen Anforderungen wird im laufenden Wettbewerb um diesen Auftrag derzeit eine Vorauswahl geeigneter Unternehmen anhand vorab mitgeteilter Kriterien getroffen. Unter den ausgewählten Unternehmen soll dann bis zum Herbst der preislich wie konzeptionell beste Auftragnehmer im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmt werden.

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