Der Bundesrat hat am 05.07.2013 das Mitte Juni 2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung passieren lassen. Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.
Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das jetzt verabschiedete Gesetz eingeflossen sind.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung der BRAK (Nr. 10 v. 14.06.2013)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/13944)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/10487)
- Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 42/2012, August 2012)
- Presseerklärung der BRAK (Februar 2012)
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater
- Vorschlag der BRAK zur Haftungsbegrenzung bei der Partnerschaftsgesellschaft (Stlln.-Nr. 31/2011, Mai 2011)