Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Die Neuregelung überträgt der Bundesrechtsanwaltskammer die Aufgabe, für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum 01.01.2016 einzurichten. Über dieses Anwaltspostfach wird künftig die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen den Gerichten und der Anwaltschaft abgewickelt werden.
Besonders erfreulich ist aus Sicht der BRAK, dass die Vorschrift des § 174 ZPO-neu im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Rechtsanwälte geändert wurde. Der Regierungsentwurf sah vor, dass das Empfangsbekenntnis abgeschafft und durch eine durch das künftige elektronische Postfach der Anwälte automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt werden sollte. Die Zustellung sollte nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts unabhängig von dessen Kenntniserlangung als bewirkt gelten. Die BRAK hatte sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die fristenauslösende Zustellung nach wie vor an das Rechtsinstitut des Empfangsbekenntnisses geknüpft bleibt.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung der BRAK v. 05.07.2013 (Nr. 15/2013)
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drucks. 500/13)
- Presseerklärung der BRAK v. 14.06.2013 (Nr. 11/2013)
- Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/13948)
- Stellungnahme der BRAK zur Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss am 15.04.2013 (Stlln.-Nr. 6/2013, April 2013)
- Presseerklärung der BRAK anlässlich der Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss (Nr. 5/2013, April 2013)
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drucks. 17/12634)