Der Bundesrat hat am 05.07.2013 die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum 2. KostRMoG und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gebilligt. Damit können die Gesetze nunmehr in Kraft treten. Für das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts bedeutet dies ein Inkrafttreten zum 01.01.2014. Das 2. KostRMoG tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft, voraussichtlich also am 1. August 2013.
Weiterführende Links:
- Ergebnis des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 17/14120)
- Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zum 2.KostRMoG (BR-Drucks. 381/13 (B))
- Gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV v. 16.05.2013
- Beschlussempfehlung und Bericht des des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/13537)
- Stellungnahme Beck-Bever zur Anhörung im Rechtsausschuss am 13.03.2013
- Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV zum Regierungsentwurf (Stlln.-Nr. 51/2012, November 2012)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung inkl. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT.-Drucks. 17/11471 [Achtung: 3,08 MB])
- Gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV (August 2012)
- Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV zum Referentenentwurf (März 2012)