Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit am 01.08.2013 in Kraft getreten. Die Neuregelung sieht unter anderem die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung vor. Die anwaltlichen Wertgebühren wurden im Durchschnitt um etwa 12 Prozentpunkte angehoben, die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen. So wird beispielsweise eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Sie soll insbesondere den im Baurecht oder im Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.
Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer sind nunmehr unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/ neben der bisher geltende Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch die Änderungen durch das 2. KostRMoG sowie die neue Gebührentabelle des RVG eingestellt. Der neue Gesetzestext wird, sobald der BRAK die autorisierte Fassung vorliegt, dort ebenfalls eingestellt werden.
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