Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung verabschiedet. Das nun verabschiedete Gesetz weist gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf einige Änderungen auf. Dabei ist besonders erfreulich, dass die Vorschrift des § 174 ZPO im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Anwaltschaft geändert wurde. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich vor, dass das Empfangsbekenntnis abgeschafft und durch eine durch das künftige elektronische Postfach der Anwälte automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt wird. Die Zustellung sollte nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts als bewirkt gelten. Die BRAK konnte sich mit ihrer Kritik und ihrem Gegenvorschlag durchsetzen: Das bisherige Empfangsbekenntnis wird nun durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis ersetzt, das in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln ist.

 

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